Kosten und Abrechnung
Transparenz und Klarheit über die anfallenden Kosten sind mir wichtig. Im Folgenden finden Sie alle Informationen zu den Kosten für meine angebotenen psychotherapeutischen Leistungen und alle wichtigen Informationen bezüglich der Abrechnungsmodalitäten.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
In der Regel werden die für die psychotherapeutische Behandlung anfallenden Kosten von den privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen übernommen. Da die Bedingungen abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag unterschiedlich sein können, empfiehlt es sich im Vorfeld Informationen bezüglich der Leistungsübernahme einzuholen. Die Kosten der Behandlung richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Abrechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Sätze, die je nach Art der Sitzung variieren können (z. B. Einzel-, Paar- oder Gruppentherapie).
Gesetzliche Krankenversicherung
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für psychotherapeutische Leistungen in einer Privatpraxis in der Regel leider nicht übernommen. Selbstverständlich freue ich mich aber darüber, wenn ich Sie als Selbstzahler in meiner Praxis begrüßen darf.​
Selbstzahler
Einige Klienten entscheiden sich aufgrund der damit verbundenen Vorteile wie z.B. mehr Privatsphäre, kein bürokratischer Aufwand sowie Unabhängigkeit von den Vorgaben der Krankenversicherungen, für eine Abrechnung der Therapie auf eigene Kosten. Angelehnt an die aktuelle Empfehlung der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung betragen die Kosten pro Sitzung 135,52 Euro (3,1-facher Satz nach GOP).
Abrechnung und Zahlungsmodalitäten
Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich. Sie erhalten eine detaillierte Rechnung, die Sie bequem per Überweisung oder auf Wunsch auch in Barzahlung begleichen können. Sollten Sie Fragen bzgl. der Rechnung oder des Zahlungsprozesses haben, können Sie mich gerne jederzeit ansprechen.
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